Schiffsfonds & Schiffsbeteiligungen

 

Steueränderungen bei
Schiffsfonds

 

 

 

 

 

 

Schiffsfonds Angebote

Schiffsfonds Infos

Anlegerprofil

Chancen

Grundlagen

Frachtraten

Risiken

Steueränderung

Tanker: Überblick

Tonnagesteuer

Girokonto

 

 

 

Impress um

 

 

Home > Steueränderungen

Steueränderungen seit November 2005

Tonnagesteuer ist immer noch aktuell

In den letzten Jahren hat die Regierung wesentliche Steueränderungen verabschiedet, die auch die Seeschiffahrt und insbesondere die Besteuerung von Schiffsfonds betreffen.

Das Gute vorweg: Verlustzuweisungen über Steuersparmodell sind zwar nicht mehr möglich, dafür besteht mit der Besteuerung nach der Tonnagesteuer für den Anleger weiterhin eine steuerlich attraktive Möglichkeit in Schiffsfonds zu investieren.

Dabei profitieren die Schiffsfonds offensichtlich von der Steuerregelung. Im Vergleich zu anderen geschlossenen Fonds wie z.B. den Medienfonds, denen die steuerlichen Vorteile, nämlich die Verrechnung von Anfangsverlusten mit anderen positiven Einkünften ersatzlos gestrichen wurden.

Dagegen können zwar bei der Tonnagesteuer keine Anfangsverluste steuerlich geltend gemacht werden, die Besteuerung kann aber pauschal nach der Größe des Schiffes erfolgen.

In Zukunft sind sogenannte Kombimodelle, also eine Kombination zwischen Steuerspar- und Rendite orientiertem Modell nicht mehr möglich. Denn die Kombimodelle bringen den Fondsgesellschaftern Anfangsverluste von mehr als zehn Prozent und gehören damit zu den vom § 15b Einkommensteuergesetz (EStG) betroffenen Steuersparmodellen. Die Bundesregierung hat diese sogenannten Steuersparmodelle rückwirkend zum 11.11.2005 für nichtig erklärt. 

Durch diese Neuregelung können Verluste aus den Steuersparfonds nicht mehr mit Einkünften aus anderen Einkommensarten gegengerechnet werden. Die Verlustzuweisung ist nicht mehr möglich. Anleger, die sich nach diesem Stichtag an geschlossenen Fonds beteiligt haben, können Verluste aus dieser Beteiligung künftig nur noch mit Einnahmen aus derselben Beteiligung verrechnen. Das Finanzministerium rechnet durch diese Steueränderung mit Mehreinnahmen von 550 Millionen Euro.

Mit ihrem Bekenntnis zur Beibehaltung der Tonnagesteuer hat die neue Bundesregierung den Schiffsfonds für die kommenden Jahre Rechtssicherheit gegeben. Ausserdem ist es ein eindeutiges Signal für die politische Unterstützung der heimischen Seeschifffahrt.

 

 

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr!         

                                                                                         © 2008  www.Schiffsfonds-1a.de