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Die Tonnagesteuer
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Die Tonnagesteuer ist vereinfacht ausgedrückt eine Gewinnermittlungsart
in der Schifffahrt.
Die Tonnagesteuer ist eigentlich keine echte Steuer, sondern ein nur
unter bestimmten Voraussetzungen wählbares Verfahren zur Gewinnermittlung.
Der Vorteil, den die Besteuerung nach der Tonnagesteuer bietet, ist, dass
der Gewinn für Handelsschiffe im internationalen Seeverkehr nicht nach dem Betriebsvermögensvergleich (also nach nicht nach dem tatsächlich angefallenen Gewinn oder Verlust) sondern pauschal nach der
Nettoraumzahl des Schiffes besteuert wird.
Dabei ist die Nettoraumzahl eine dimensionslose Zahl, die sich aus einer
Formel, in die u.a. die Seitenhöhe des Schiffes und das Gesamtvolumen, der Inhalt der Laderäume, der Tiefgang und die Anzahl der Fahrgäste eingehen, errechnet.
Für denjenigen, der sich an einem Schiffsfonds beteiligt hat, bedeutet die Besteuerung nach der Tonnagesteuer, dass Ausschüttungen ohne Anrechnung auf
den Sparerfreibetrag nahezu steuerfrei erfolgen.
Alle Angaben ohne Gewähr!
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