Schiffsfonds & Schiffsbeteiligungen

 

Die Tonnagesteuer bei  Schiffsfonds

 

 

 

 

 

 

Schiffsfonds Angebote

Schiffsfonds Infos

Anlegerprofil

Chancen

Grundlagen

Frachtraten

Risiken

Steueränderung

Tanker: Überblick

Tonnagesteuer

Girokonto

 

 

 

Impress um

 

 

 

Home > Tonnagesteuer

Die Tonnagesteuer

Begriff - Definition - Erklärung - Information - News

Die Tonnagesteuer ist vereinfacht ausgedrückt eine Gewinnermittlungsart in der Schifffahrt.

Die Tonnagesteuer ist eigentlich keine echte Steuer, sondern ein nur unter bestimmten Voraussetzungen wählbares Verfahren zur Gewinnermittlung.

Der Vorteil, den die Besteuerung nach der Tonnagesteuer bietet, ist, dass der Gewinn für Handelsschiffe im internationalen Seeverkehr nicht nach dem Betriebsvermögensvergleich (also nach nicht nach dem tatsächlich angefallenen Gewinn oder Verlust) sondern pauschal nach der Nettoraumzahl des Schiffes besteuert wird.

Dabei ist die Nettoraumzahl eine dimensionslose Zahl, die sich aus einer Formel, in die u.a. die Seitenhöhe des Schiffes und das Gesamtvolumen, der Inhalt der Laderäume, der Tiefgang und die Anzahl der Fahrgäste eingehen, errechnet.

 

   Für denjenigen, der sich an einem Schiffsfonds beteiligt hat, bedeutet die Besteuerung nach der Tonnagesteuer, dass Ausschüttungen ohne Anrechnung auf den Sparerfreibetrag nahezu steuerfrei erfolgen.

 

 

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr!         

                                                                                         © 2008  www.Schiffsfonds-1a.de

 

Interessante Webseiten

Autokredit